Im Verfahren nicht verfahren
Das Gerichtsverfahren ist dafür da, Ansprüche durchzusetzen und Rechte zu verteidigen. Die möglichen Streitpunkte reichen hierbei von gewöhnlichen Ansprüchen auf Vertragszuhaltung und Schadenersatz bis hin zu Ihrem Grundrecht auf körperliche Freiheit.
Zur bestmöglichen Vertretung Ihrer Interessen ist es notwendig, das Verfahren unter dem Motto „Concentration Litigation“ von der ersten Prozesshandlung an auf das Wesentliche zu beschränken. Das Gericht soll gerade nicht – wie in der Praxis oft gelebt – aus Verlegenheit mit Rand- bzw. Fehlinformationen überflutet werden. Die Arbeit des erfolgreichen Prozessanwaltes besteht also insbesondere darin, den sogenannten Prozessstoff nach rechtlicher Notwendigkeit gefiltert dem Gericht als Entscheidungsgrundlage vorzulegen.
Nur durch eine stringente Sachverhaltserzählung unter Beschränkung auf die stärksten Argumente kann ein Abgleiten des Verfahrens in unbekanntes oder gefährliches Terrain vermieden werden.
Über Zeugen überzeugen
Die Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens beginnt lange Zeit vor dem als „vorbereitende Tagsatzung“ bezeichneten Verfahrensstart und in den meisten Fällen auch schon vor Ihrem ersten Anwaltsgespräch.
Bei Gericht reicht es nämlich nicht, bloß zu behaupten. Eine Prozesspartei muss ihr Vorbringen auch durch Beweise belegen. Der Beweis des Vorbringens gelingt wiederum am besten durch Zeugen, wobei Urkunden und Fotos meist die glaubwürdigsten „Zeugen“ sind.
Mag Ihre Darstellung auch noch so nachvollziehbar sein, ist eine (vorbeugende) Dokumentation durch Vertragsdokumente, Fotos, Schriftverkehr etc. stets ratsam und kann im Laufe des Verfahrens zum Schlüsselfaktor werden.
Über Zeugen überzeugen
Die Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens beginnt lange Zeit vor dem als „vorbereitende Tagsatzung“ bezeichneten Verfahrensstart und in den meisten Fällen auch schon vor Ihrem ersten Anwaltsgespräch.
Bei Gericht reicht es nämlich nicht, bloß zu behaupten. Eine Prozesspartei muss ihr Vorbringen auch durch Beweise belegen. Der Beweis des Vorbringens gelingt wiederum am besten durch Zeugen, wobei Urkunden und Fotos meist die glaubwürdigsten „Zeugen“ sind.
Mag Ihre Darstellung auch noch so nachvollziehbar sein, ist eine (vorbeugende) Dokumentation durch Vertragsdokumente, Fotos, Schriftverkehr etc. stets ratsam und kann im Laufe des Verfahrens zum Schlüsselfaktor werden.
Verhandeln heißt handeln
Um im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht zum „Passagier“ zu werden, ist es notwendig, den Konfliktverlauf von Beginn an aktiv selbst zu gestalten. Das gilt sowohl für den Versuch einer vorprozessualen Einigung als auch für das Gerichtsverfahren an sich. Die aktive Eigengestaltung des Konflikts setzt eine Übersicht über die „Brennpunkte“ sowie die Definition klarer Ziele voraus.
Das Handeln eines erfolgreichen Prozessanwaltes beschränkt sich keineswegs auf den Außenauftritt, sondern umfasst insbesondere eine klare interne Kommunikation. Nur eine umfassende Aufklärung und Anleitung der eigenen Prozesspartei gewährleistet ein effizientes und geradliniges Zusammenwirken.

Kontakt
Mag. Georg Hauer
Rechtsanwalt
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