Gesellschaftsrecht

Immobilienrecht

Erbrecht

Strafrecht

Vertreterrecht

Geistiges Eigentum

Wettbewerbsrecht

Haftungsrecht

Gesellschaftsrecht

Sowohl die Wahl der richtigen Gesellschaftsform als auch die konkrete Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bedürfen stets einer umfangreichen Abwägung nicht nur unternehmensrechtlicher, sondern auch steuerlicher und wirtschaftlicher Aspekte. Gleiches gilt für jegliche Arten von Anteilsveräußerungen und Unternehmensübergaben sowie den Umgang mit internen Konflikten.

Gerade zur Vermeidung und Lösung gesellschaftsrechtlicher Konflikte ist eine Detailkenntnis der jeweiligen Spezialvorschriften unverzichtbar. Vom gemeinnützigen Verein oder der klassischen GmbH bis hin zum echten Konzern gilt es stets, das passende „rechtliche Werkzeug“ zu wählen und damit an den richtigen Schrauben zu drehen.

Erhalten Sie für Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen, um Ihren Arbeitsalltag zu erleichtern und optimale Ergebnisse zu erreichen. Ihr Unternehmen soll schließlich Ihnen dienen, und nicht umgekehrt.

Immobilienrecht

Eine vorausschauende und genaue Vertragsgestaltung ist das Um und Auf eines jeden Rechtsgeschäftes über Immobilien. Das gilt für Mietverträge gleichermaßen wie für Schenkungs- oder Kaufverträge, und zwar vom unbebauten Grundstück angefangen bis hin zum Einfamilien- oder Zinshaus.

Ebenso bedürfen Konflikte zwischen Wohnungseigentümern oder Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümergemeinschaften und Dritten (wie zB. der eigenen Hausverwaltung) stets einer vorausschauenden Vorgehensweise und umfassenden Abklärung möglicher Rechtsfolgen.

Im Mietrecht können wiederum insbesondere (nachträgliche) Mietzinsüberprüfungen bzw. Mietzinsminderungen zu beträchtlichen Rückzahlungsansprüchen führen, wobei hier gerade der Einhaltung gesetzlicher Fristen wesentliche Bedeutung zukommt. Durch eine kompetente anwaltliche Vertretung können sowohl Mieter als auch Vermieter einen entscheidenden Vorteil im Vorschriftendschungel des Mietrechts erlangen.

Holen Sie bereits vor der Abgabe von Erklärungen eine Expertenmeinung ein, um die Umsetzung Ihrer Vorstellungen sicherzustellen und ungewollte Konsequenzen zu vermeiden!

Erbrecht

Eine nachhaltige und „wasserdichte“ Regelung über die Weitergabe des eigenen Vermögens bedarf nicht nur umfassender Kenntnisse der Erbrechtsgesetze, sondern auch der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere zu den häufig auftretenden Brennpunkten wie (Voraus-) Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Nachkommen, Enterbungen bzw. Pflichtteilsminderungen, sowie die (formale) Gültigkeit von Testamenten.

Gleiches gilt für Rechtshandlungen potentieller Erben bei der Gestaltung einvernehmlicher Erbteilungsübereinkommen oder auch der gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr Ihrer Ansprüche.

Zudem steht jedem Erben auch in unstreitigen Verlassenschaften stets die Möglichkeit offen, den Anwalt seines Vertrauens als sogenannten Erbenmachthaber einzusetzen. In dieser Rolle übernimmt der Anwalt Ihre Aufgaben gegenüber dem Gerichtskommissär (Notar) und sorgt für eine Abwicklung des Verlassenschaftsverfahren mit dem für Sie geringstmöglichen Aufwand.

Nehmen Sie kein unnötiges Risiko in Kauf und holen Sie rechtliche Expertise ein, damit der Erb- nicht zum Problemfall für Sie wird!

Strafrecht

Konfrontation mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht können weitreichende finanzielle als auch gesellschaftliche und familiäre Folgen haben. Unbedachte Äußerungen im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen lassen sich vor Gericht nicht mehr zurücknehmen werden schnell zum Verhängnis.

Strafrechtliche Ermittlungen lassen sich durch gezielte Verteidigungsschritte oftmals noch im Anfangsstadium aufhalten. Eine mangelnde Verteidigung zieht hingegen häufig die nur mehr schwer kontrollierbare Ausweitung und Intensivierung der Verfolgung nach sich.

Die bestmögliche Vertretung in Strafsachen bedarf daher der frühestmöglichen Beiziehung Ihres Anwalts. Das gilt gleichermaßen für Opfer von Straftaten, die sich dem Strafverfahren zur Geltendmachung ihrer Entschädigungsansprüche als sogenannte Privatbeteiligte anschließen können.

Zögern Sie also nicht, von Ihrem wertvollen Recht auf anwaltliche Vertretung in Strafsachen Gebrauch zu machen!

Haftungsrecht

Haftungsansprüche können sowohl bewusst eingegangenen Vertragsbeziehungen als auch ungewollten Alltagsereignissen entspringen. Vertragshaftungen reichen von gewöhnlichen Gewährleistungs- und Garantieansprüchen oder Entschädigungen wegen Flugverspätungen bis hin zu existenziellen Bürgschaftsverpflichtungen, Ansprüchen auf Versicherungsdeckung oder Ärztehaftungen für Behandlungsfehler. 

Bei der Klärung unternehmensrechtlicher Verantwortlichkeit kommt regelmäßig auch der Prüfung von Geschäftsführerhaftungen erhebliche Bedeutung. Haftungsbegründende Alltagsereignisse stellen wiederum vor allem Unfälle, insbesondere im Straßenverkehr, auf der Baustelle, am Sportplatz oder auf der Skipiste, dar.

Gerade im Falle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann es in Haftungsprozessen um lebenslange Verpflichtungen zur Rentenzahlung für Verdienstentgang, Übernahme von Pflegekosten oder im Todesfall auch Unterhalt gegenüber den Hinterbliebenen gehen. Eine kompetente Vertretung in Haftungsangelegenheiten kann daher für beide Seiten existenziell sein.

Geistiges Eigentum

Damit Ihre Gedanken frei von fremden Eingriffen bleiben, bedarf es einer Absicherung Ihres geistigen Eigentums, den sogenannten Immaterialgüterrechten. Das sind alle geschützten subjektiven Rechte an geistigen, künstlerischen oder wirtschaftlichen Leistungen.

Dazu gehören das Urheberrecht und verwandte Rechte, wie Werknutzungsrechte und Leistungsschutzrechte, sowie die gewerblichen Schutzrechte, wie Patentrechte, Markenrechte und Musterrechte.

Eine mangelnde Verteidigung Ihres geistigen Eigentums kann zur vollkommenen Wertlosigkeit Ihres kreativen Schaffens führen. Schützen Sie daher Ihre Ideen und deren Produkte durch eine bestmögliche Absicherung!

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht regelt den Schutz unternehmerischer Leistungen im Geschäftsverkehr. Einerseits soll eine Ausnutzung von Mitbewerbern und andererseits eine unlautere Vorteilsverschaffung einzelner Marktteilnehmer verhindert werden.

Brennpunkte betreffen insbesondere aggressive oder irreführende Geschäftspraktiken im Marketing sowie Absatzbehinderungen, wie z.B. Domain-Grabbing, das Abwerben von Mitarbeitern und die Herabsetzung von Konkurrenten.

Damit nicht automatisch der Stärkere, sondern der Bessere gewinnt, sind rechtliche Maßnahmen oft unvermeidlich. Zögern Sie also nicht, Ihr Unternehmen gegen unlautere Eingriffe zu schützen, um eine widerrechtliche Benachteiligung zu verhindern!

Vertreterrecht

Die Befugnis, für jemand anderen zu handeln, bringt neben Rechten immer auch eine Fülle von Pflichten mit sich. Die Klarheit über den genauen Umfang der Vertretungsbefugnis ist hierbei für beide Seiten essentiell. 

Beispielsweise bedeutet der Umstand, dass jemand berechtigt ist, im Namen seines Machtgebers einem Dritten bestimmte Vertretungsrechte einzuräumen, nicht zwingend, dass ihm auch selbst dieselben Vertretungsrechte zustehen.

Gleichermaßen ist die Vertretungsbefugnis des Gegenübers auch für jeden potentiellen Vertragspartner auschlaggebend. Mit einem sogenannter Scheinvertreter (der also ohne entsprechende Bevollmächtigung agiert) kommt ein Vertrag erst gar nicht zustande. Demgegenüber wird durch die Rechtsfiguren der Anscheinsvollmacht bzw. Duldungsvollmacht wiederum das Vertrauen von Geschäftspartnern auf äußerliche Gegebenheiten geschützt.

Die Prüfung und Gestaltung vertretungsrechtlicher Sachverhalte reicht von der gewöhnlichen Erwachsenenvertretung (naher Angehöriger) bis zum klassischen Handelsvertreter und seinem Ausgleichsanspruch gemäß § 24 HVertrG.

Sichern Sie sich jedenfalls bereits im Vorhinein durch eine umfassende Expertise gegen nachteilige Folgen in Vertretungsangelegenheiten ab!

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